Bild zu: Welche DIN-EN-Normen für PSA gegen Absturz relevant sind

Bild: KI-generiert

Welche DIN-EN-Normen für PSA gegen Absturz relevant sind

Wer PSA gegen Absturz beschafft oder zusammenstellt, begegnet schnell einer langen Reihe von DIN-EN-Normen. Die Kennzeichnung hilft dabei, Bauteile einer bestimmten Produktgruppe zuzuordnen und ihre vorgesehenen Funktionen einzuordnen. Sie beantwortet aber nicht allein die entscheidende Frage: Passt die Ausrüstung zur konkreten Arbeitssituation, zum Anschlagpunkt und zum Rettungskonzept?

Für die Auswahl ist es sinnvoll, Normen nicht als bloße Zahl auf dem Produktetikett zu betrachten. Jede Norm beschreibt eine bestimmte Art von Ausrüstung oder ein bestimmtes System. Erst die passende Kombination aus geeigneten Komponenten, ausreichendem Freiraum und einer betrieblich geregelten Nutzung kann die Grundlage für einen sicheren Einsatz bilden.

Was eine DIN-EN-Norm bei PSAgA aussagt

PSAgA steht für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Die Bezeichnung DIN EN weist darauf hin, dass eine europäische Norm als deutsche Norm übernommen wurde. Je nach Produktart enthält die jeweilige Norm Anforderungen an Konstruktion, Kennzeichnung, Informationen des Herstellers und Prüfverfahren.

Eine Normkennzeichnung ist jedoch kein allgemeiner Eignungsnachweis für jede Tätigkeit. Beispielsweise kann ein Auffanggurt nach EN 361 für Auffangsysteme vorgesehen sein, während für Arbeitspositionierung, seilunterstütztes Arbeiten oder Rettung zusätzliche Komponenten und andere Normen relevant werden. Auch zulässige Nutzerzahl, Anschlagrichtung, Verbindungslänge und notwendiger Freiraum ergeben sich nicht pauschal aus einer einzelnen Norm.

Maßgeblich bleiben deshalb die Herstellerinformationen der eingesetzten Produkte, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Planung des konkreten Arbeitsplatzes. Die folgenden Normen geben einen praxisnahen Überblick über häufige Bestandteile von PSAgA.

Grundnormen für Auffangsysteme und wiederkehrende Prüfungen

DIN EN 363: Persönliche Absturzschutzsysteme

DIN EN 363 beschreibt Arten persönlicher Absturzschutzsysteme und ihre grundsätzliche Zusammenstellung. Dazu zählen unter anderem Rückhaltesysteme, Arbeitsplatzpositionierungssysteme, Systeme für den Zugang mittels Seil, Auffangsysteme und Rettungssysteme.

Für die betriebliche Praxis ist die Unterscheidung wichtig: Ein Rückhaltesystem soll verhindern, dass ein Bereich mit Absturzmöglichkeit überhaupt erreicht wird. Ein Auffangsystem soll einen Absturz auffangen. Daraus folgen unterschiedliche Anforderungen an die Planung. Bei einem Auffangsystem sind insbesondere der Fallweg, der Freiraum unterhalb des Arbeitsplatzes und die Rettung nach einem Absturz zu berücksichtigen.

DIN EN 365: Gebrauchsanleitung, Wartung und Prüfung

DIN EN 365 behandelt allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Kennzeichnung, regelmäßige Überprüfung, Wartung und Instandsetzung von persönlicher Absturzschutzausrüstung. Sie ist daher besonders für die betriebliche Organisation relevant.

Du solltest Herstellerangaben zur Lagerung, Reinigung, Aussonderung und Prüfung produktbezogen dokumentieren. Die Norm ersetzt weder die Angaben des Herstellers noch die erforderliche sachkundige Beurteilung im Einzelfall. Nach außergewöhnlichen Ereignissen, etwa einer Belastung durch einen Absturz oder möglicher Beschädigung, darf die Ausrüstung nicht einfach weiterverwendet werden. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Herstellerangaben und der fachkundigen Bewertung.

Normen für Auffanggurte und Verbindungsmittel

DIN EN 361: Auffanggurte

DIN EN 361 gilt für Auffanggurte. Ein Auffanggurt dient als Körperhaltevorrichtung in einem Auffangsystem und verfügt über dafür vorgesehene Auffangösen. Welche Öse genutzt werden darf, hängt von den Herstellerangaben und von der geplanten Systemkonfiguration ab.

Ein Auffanggurt Pro Comfort ist beispielsweise als Produkt nach EN 361 ausgewiesen. Für die Beschaffung genügt diese Angabe allein nicht: Größe, Einstellmöglichkeiten, vorgesehene Anschlagpunkte am Gurt und die Kompatibilität mit dem übrigen System müssen zur Tätigkeit passen.

DIN EN 354: Verbindungsmittel

DIN EN 354 betrifft Verbindungsmittel. Dazu gehören beispielsweise Verbindungsmittel aus Gurtband oder Kernmantelseil, die Nutzer und Anschlagpunkt beziehungsweise andere Systembestandteile verbinden können. Die Länge des Verbindungsmittels beeinflusst den möglichen Bewegungsbereich und – bei Auffangsystemen – den erforderlichen Freiraum.

Ein Verbindungsmittel nach EN 354 ist nicht automatisch ein falldämpfendes Verbindungsmittel. Soll ein Absturz aufgefangen werden, ist regelmäßig zu prüfen, ob ein geeigneter Falldämpfer erforderlich ist und ob das System in der vorgesehenen Konfiguration verwendet werden darf.

DIN EN 355: Falldämpfer

DIN EN 355 gilt für Falldämpfer. Diese Komponenten sollen die beim Auffangen eines Absturzes auftretenden Kräfte begrenzen. Falldämpfer sind häufig Bestandteil eines Verbindungsmittels, können aber auch als eigenständiger Systembestandteil ausgeführt sein.

Bei der Planung darfst Du die Aufreiß- oder Auszugslänge nicht übersehen. Sie wirkt sich auf den benötigten Freiraum aus. Angaben zu zulässigen Kombinationen, möglicher Gesamtlänge, Nutzergewicht und Anschlagbedingungen sind den Herstellerunterlagen des gesamten Systems zu entnehmen.

DIN EN 360: Höhensicherungsgeräte

DIN EN 360 behandelt Höhensicherungsgeräte. Diese ziehen das Verbindungsmittel im Normalfall automatisch ein und können bei einem Sturz blockieren. Je nach Bauart, Befestigung und Einsatzort gelten unterschiedliche Vorgaben für die Verwendung. Vor allem bei seitlichem Einsatz, über Kanten oder bei langen Sturzstrecken darf nicht von einer allgemeinen Eignung ausgegangen werden.

DIN EN 362: Verbindungselemente

DIN EN 362 betrifft Verbindungselemente wie Karabiner und andere Verbinder. Sie sind kleine, aber sicherheitsrelevante Bestandteile eines Systems. Entscheidend ist nicht nur die Normkennzeichnung, sondern auch, ob sich das Verbindungselement korrekt schließen lässt, belastungsgerecht ausgerichtet ist und keine ungünstige Belastung am Anschlagpunkt oder an der Gurtöse entstehen kann.

Normen für Positionierung, Zugang und Rettung

DIN EN 358: Haltegurte und Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung

DIN EN 358 behandelt Haltegurte und Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung oder zum Rückhalten. Ein Halteseil kann es ermöglichen, sich an einem Arbeitsplatz abzustützen oder die Reichweite zu begrenzen. Es ist jedoch kein Ersatz für ein Auffangsystem, wenn ein Absturz mit relevanter Fallstrecke möglich bleibt.

Diese Abgrenzung ist in der Praxis wichtig: Arbeitspositionierung hält eine Person in einer Arbeitsstellung, fängt aber nicht automatisch einen freien Fall auf. Für die konkrete Tätigkeit kann deshalb eine zusätzliche Auffanglösung erforderlich sein.

DIN EN 353-1 und DIN EN 353-2: Mitlaufende Auffanggeräte

DIN EN 353-1 betrifft mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung, etwa an bestimmten Steigschutzsystemen. DIN EN 353-2 betrifft mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung. Solche Systeme kommen beispielsweise beim Auf- oder Abstieg zum Einsatz.

Führung, Auffanggerät und die weiteren Komponenten müssen als vorgesehene Kombination verwendet werden. Einzelteile verschiedener Hersteller oder Produktreihen sollten nicht ohne eine dokumentierte Freigabe kombiniert werden.

DIN EN 813, DIN EN 1497 und DIN EN 1496: Sitzen und Retten

DIN EN 813 gilt für Sitzgurte, wie sie bei bestimmten Formen seilunterstützten Arbeitens eingesetzt werden können. DIN EN 1497 behandelt Rettungsschlaufen, DIN EN 1496 Rettungshubgeräte. Diese Normen werden relevant, wenn die Tätigkeit oder das Rettungskonzept über ein einfaches Auffangsystem hinausgeht.

Ein Gurt mit mehreren Normkennzeichnungen kann daher zusätzliche Funktionen abdecken. Daraus folgt aber nicht, dass jede Rettungsmaßnahme mit diesem Gurt ohne weiteres umgesetzt werden kann. Rettungsverfahren, geeignete Geräte, Zuständigkeiten und praktische Übung müssen vor Beginn der Arbeiten festgelegt sein.

Anschlageinrichtungen: DIN EN 795 richtig einordnen

DIN EN 795 behandelt Anschlageinrichtungen. Dazu zählen je nach Bauart beispielsweise feste Anschlagpunkte, transportable Anschlageinrichtungen, horizontale flexible oder starre Führungen sowie Eigengewicht-Anschlageinrichtungen. Die Norm unterscheidet dabei verschiedene Typen.

Eine Bandschlinge SX Sling wird als Anschlageinrichtung nach EN 795 Typ B angeboten. Typ B steht grundsätzlich für transportable Anschlageinrichtungen. Ob eine Bandschlinge an einer vorhandenen Struktur verwendet werden kann, hängt dennoch von mehreren Punkten ab: Tragfähigkeit und Beschaffenheit der Struktur, mögliche Kanten, Führung des Bandes, Kompatibilität der Verbindungselemente und Herstellerangaben gehören dazu.

Besondere Aufmerksamkeit braucht die Nutzerzahl. Anforderungen für Anschlageinrichtungen, die gleichzeitig von mehreren Personen genutzt werden sollen, können über die reine Produktkennzeichnung hinausgehen. Plane solche Anwendungen nicht anhand allgemeiner Annahmen, sondern lasse die konkrete Auslegung fachlich prüfen.

Weitere Normen, die je nach Einsatz auftauchen können

  • DIN EN 341: Abseilgeräte zur Rettung.
  • DIN EN 1498: Rettungsschlaufen, Rettungsgurte und ähnliche Rettungskomponenten für unterschiedliche Rettungssituationen.
  • DIN EN 1891: Kernmantelseile mit geringer Dehnung; relevant bei bestimmten seilgestützten Arbeits- und Zugangssystemen.
  • DIN EN 12841: Seileinstellvorrichtungen für seilunterstützte Zugangsverfahren.

Diese Normen sind nicht für jeden Betrieb und nicht für jedes Sicherheitsset erforderlich. Sie werden wichtig, sobald Arbeiten an Seilen, besondere Zugangsverfahren oder eine technisch geplante Rettung vorgesehen sind.

So nutzt Du Normangaben bei der Beschaffung sinnvoll

  1. Tätigkeit festlegen: Kläre, ob Rückhalten, Auffangen, Positionieren, Steigen oder Retten erforderlich ist.
  2. Gefährdungen bewerten: Berücksichtige Absturzkanten, Pendelsturz, Durchsturz, eingeschränkten Freiraum, Witterung und Rettungswege.
  3. System statt Einzelteil prüfen: Gurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Verbindungselemente und Anschlagpunkt müssen zusammenpassen.
  4. Herstellerunterlagen abgleichen: Beachte zugelassene Kombinationen, Einsatzgrenzen, Nutzerangaben und Prüfvorgaben.
  5. Unterweisung und Rettung organisieren: Die Ausrüstung muss vor der Nutzung erklärt, praktisch geübt und in ein belastbares Rettungskonzept eingebunden werden.

Bei einem Basis Sicherheitsset können die Kennzeichnungen EN 361, EN 354 und EN 355 auf Auffanggurt, Verbindungsmittel und Falldämpfer hinweisen. Ob das Set für Deinen Arbeitsplatz geeignet ist, entscheidet sich aber erst anhand der konkreten Einsatzbedingungen. Insbesondere Anschlagpunkt, erforderlicher Freiraum und zulässige Verwendung müssen vor Ort geklärt werden.

Fazit: Normen sind der Startpunkt, nicht die Einsatzfreigabe

DIN-EN-Normen schaffen eine wichtige Orientierung bei PSAgA. EN 361 steht typischerweise für Auffanggurte, EN 354 und EN 355 für Verbindungsmittel und Falldämpfer, EN 362 für Verbindungselemente, EN 360 für Höhensicherungsgeräte und EN 795 für Anschlageinrichtungen. Ergänzend können Normen für Positionierung, Steigschutz und Rettung relevant sein.

Für einen fachlich sauberen Einsatz reicht es nicht, Normnummern zu vergleichen. Prüfe die vollständige Systemzusammenstellung, lies die Herstellerinformationen und lege Nutzung, Prüfung, Unterweisung sowie Rettung betrieblich fest. Bei komplexen Einsatzbedingungen sollte die Auslegung durch eine dafür qualifizierte Stelle begleitet werden.